Soziale Hilfe
Mitberatung durch Elterninitiativen
Neben der Vermittlung sachlicher Zusammenhänge, der auch diese schriftliche Information dient, können Gespräche mit betroffenen Eltern eine große Hilfe zur Problembewältigung und ergänzenden Information darstellen und werden daher sehr begrüßt. In einer überregionalen Selbsthilfevereinigung (Selbsthilfevereinigung für Lippen-Gaumen-Fehlbildungen e.V. www.lkg-selbsthilfe.de ) mit regionalen Untergruppierungen haben sich betroffene Patienten und Eltern zusammengeschlossen, die vor allem die psychosoziale Unterstützung besonders pflegen. Eine entsprechende Vermittlung dieser Elterninitiativen oder von Elternadressen, die zum Gespräch bereit sind, wird gerne übernommen.
Finanzielle Hilfen
Grad der Behinderung
Eine lange Zeit der besonderen Sorge und zusätzlichen Fürsorge, oft auch mit teilweise erheblichen finanziellen Belastungen (z. B. Fahrtkosten), ist zur Erzielung eines optimalen Ergebnisses für Ihr Kind notwendig. Daher schuf der Gesetzgeber über den Weg der Anerkennung des “Grades der Behinderung (GdB)” eine Möglichkeit zur finanziellen Hilfe.
| Spaltform | Dauer | GdB |
|---|---|---|
| Lippenspalte (ein- oder beidseitig) |
bis zum Behandlungsabschluss (in der Regel ein Jahr nach der Operation) |
30 - 50 |
| Lippen-Kieferspalte | bis zum Abschluß der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) bis zum Verschluss der Kieferspalte (im Regelfall 8.-12. Lebensjahr) |
60 - 70 50 |
| Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte |
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel 5. Lebensjahr) anschließend bis zum Verschluss der Kieferspalte (analog 2 u. 4) |
100 + Nachteilsausgleich “H” 50 |
| Gaumenspalte (harter und weicher Gaumen) |
bis zum 5. Lebensjahr (analog 4) | 100 + Nachteilsausgleich “H” |
| submuköse Gaumenspalte |
bis zum Abschluß der Behandlung | 30 - 50 |
| nachfolgend unabhängig von der Spaltform |
in Abhängigkeit von der verbliebenen Funktionsstörung |
Auf Antrag der Eltern beim örtlich zuständigen Versorgungsamt oder Amt für Familie und Soziales des Heimatortes (bei dieser Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich) wird entsprechend der Ausprägung der Spaltform und bereits erfolgter Behandlung der Grad der Behinderung (GdB) festgelegt. Eltern, die bisher aus Unkenntnis oder bewusst keinen Antrag gestellt haben, können jederzeit auch später einen solchen stellen. Es besteht teilweise die Möglichkeit einer rückwirkenden Berücksichtigung. Für alle durchgehenden Spaltformen wird heute vor der ersten Operation ein GdB von 100 und der zusätzliche Nachteilsausgleich “H” für “Hilfsbedürftigkeit” u.a. mit erheblichen Steuerermäßigungen und sonstigen Vergünstigungen anerkannt.
Eine spätere Benachteiligung des Kindes durch diese Anerkennung muss nicht befürchtet werden. Bei der Antragstellung beraten wir Sie gerne und unterstützen Ihren Antrag durch entsprechende Befundberichte. Informieren Sie bitte auch den Behandler über die Höhe der Anerkennung oder eine Ablehnung, damit er Sie bezüglich des Widerspruchs beraten und dabei helfen kann.
Pflegegeld
Bei Bedarf (Mehraufwand an Pflege über zwei Stunden täglich) kann Pflegegeld bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.
